Wie ich Werkzeuge bewerte
Auf dieser Seite stehen Aussagen über benannte Produkte — auch darüber, was du dort hineingeben darfst und was nicht. Solche Aussagen sind nur so viel wert wie das Verfahren dahinter. Also steht das Verfahren hier, vollständig, samt dem, was es nicht leistet.
Es gibt keine Punktzahl
Keine Note von zehn, keine Sterne, keine Bestenliste. Das ist eine bewusste Entscheidung und keine Bequemlichkeit: Ein Gesamtscore behauptet, es gäbe gute und schlechte Werkzeuge. Gibt es nicht. Es gibt Werkzeuge, die zu deiner Aufgabe, deiner Freigabelage und deinem Ablauf passen — und dieselben Werkzeuge passen bei deinem Kollegen zwei Schreibtische weiter nicht.
Deshalb bekommt jedes Werkzeug vier getrennte Urteile und einen Satz Klartext. Welches der vier Urteile für dich das schwerste ist, entscheidest du.
Die vier Fragen
Dieselben vier Fragen wie in Kapitel 11 des Buchs, in derselben Reihenfolge. Jede Bewertung beantwortet alle vier — auch dann, wenn die Antwort „unklar" lautet.
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Welche Aufgabe löst es?
Konkrete Aufgaben, für die das Werkzeug taugt — und ausdrücklich die, für die es nicht taugt. Dazu die Zuordnung zu den acht Rollen.
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Darfst du es benutzen?
Der heikelste Teil: Welche Inhalte dürfen nach der Datenampel hinein, gibt es eine Unternehmensversion mit vertraglicher Zusicherung gegen Training, wo stehen die Server, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu bekommen. Jede dieser Angaben hängt an einem Beleg beim Anbieter.
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Passt es in deinen Ablauf?
Die Frage, an der die meisten Werkzeuge sterben und die fast niemand vorher stellt: Ersetzt es einen Schritt in deinem bestehenden Ablauf, oder stellt es einen neuen daneben? Das Ergebnis ist das Reibungsurteil.
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Was kostet es dich?
Der Preis als Größenordnung, nicht als Tagespreis — und daneben der Preis, der auf keiner Rechnung steht: die Umgewöhnung. Wie lange die dauert, sagen wir bewusst nicht in Stunden. Das ist von Mensch zu Mensch verschieden, und eine Zahl dafür wäre erfunden. Probier es zwei Wochen aus, dann weißt du es für dich.
Selbst benutzt oder nach Aktenlage geprüft
Das wichtigste Feld jeder Bewertung, und es steht direkt neben dem Namen. Ich kann nicht fünfzig Werkzeuge im Alltag einsetzen. Ich kann aber sagen, welche ich benutzt habe und welche ich nur gründlich recherchiert habe — und du kannst dann selbst entscheiden, wie viel dir das jeweils wert ist.
Selbst benutzt
In echter Arbeit eingesetzt, über einen benannten Zeitraum.
Nach Aktenlage geprüft
Recherche aus Anbieterunterlagen, Verträgen und Dokumentation — ohne eigenen Dauereinsatz.
Diese Trennung ist nicht mein guter Vorsatz, sondern eine Regel im Bauprozess: Eine Bewertung mit dem Status „selbst benutzt" wird nur veröffentlicht, wenn eine datierte Erfahrungsnotiz von mir dazu im Projekt liegt. Fehlt sie, bricht der Bau der Website ab. Ein „Mein Urteil" ohne eigene Nutzung kann hier technisch nicht online gehen.
Wie die Datenampel-Einordnung zustande kommt
Die Datenampel sagt, welche Arbeitsinhalte in ein Werkzeug dürfen. Entscheidend ist dabei nicht der Inhalt allein, sondern das Paar aus beidem: was du hineingibst — und was für diesen Weg zugesagt ist. Dieselbe Kundenliste ist im Werkzeug mit Vertrag grün und im Privatkonto rot.
- Grün — Darf rein
Hier darf hinein, was zu deiner Arbeit gehört: interne Unterlagen, Kundennamen, Zahlen. Voraussetzung ist ein Werkzeug, für das dein Haus unterschrieben hat — dafür ist der Vertrag da. Was am Ende herauskommt, liest du trotzdem gegen.
- Gelb — Erst unkenntlich machen
Die einzige Stufe, bei der du selbst abwägen musst — weil für diesen Weg keine oder nur eine halbe Zusage vorliegt. Es gibt dafür eine Frage: Könnte ein Fremder aus dem Text erkennen, um welche Firma, welchen Kunden oder welche Person es geht? Ja, dann nimm es vorher heraus. Nein, dann spricht nichts dagegen. Das ist mehr als Namen und Nummern zu schwärzen: Auch die Baustelle, die nur ihr habt, oder der Auftrag, den man an der Summe erkennt, zeigen auf jemanden.
- Rot — Bleibt draußen
Kunden- und Personaldaten, unveröffentlichte Zahlen, Strategisches, Quellcode — überall dort, wo niemand dafür unterschrieben hat. Die gehören ins geschlossene Firmensystem oder gar nicht hinein. Zweiter Fall, unabhängig vom Vertrag: Wo ein Ablauf Rückschlüsse auf die Leistung von Beschäftigten zulässt, bleibt es rot, bis Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte zugestimmt haben — eine Einrichtung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz). Das gilt für Daten über Beschäftigte, nicht für Kundendaten im freigegebenen System.
Wo diese Fassung vom Buch abweicht
In Kapitel 9 des Buchs steht Grün enger: „allgemeine Recherche, Brainstorming, Formelfragen, öffentliche Texte". Hier steht es weiter. Das ist kein Versehen, sondern eine Korrektur — und sie gehört offen hierher und nicht in eine stille Änderung.
Der Grund: Die enge Fassung macht die Ampel im Alltag unbrauchbar. Wenn ein Haus einen Auftragsverarbeitungsvertrag unterschrieben hat, ist genau das der Zweck dieses Vertrags — interne Unterlagen dürfen dann hinein. Wer trotzdem weiter zur Vorsicht rät, verbietet einer Angestellten das Werkzeug, das ihr Arbeitgeber gekauft, bezahlt und freigegeben hat. Das ist der teurere Fehler: Er sieht aus wie Sorgfalt, kostet aber Arbeitszeit und Übung — und beides taucht auf keiner Risikoliste auf.
Zwei Dinge dazu, die oft schiefgehen. Erstens gilt die Ampel nie für „das Werkzeug", sondern immer für eine bestimmte Produktvariante. Die kostenlose Version und die Unternehmensversion desselben Anbieters sind datenschutzrechtlich zwei verschiedene Produkte; deshalb steht in jeder Bewertung eine Ampel je Variante und nicht eine für alles.
Zweitens stützt sich jede Ampel-Einordnung auf eine benannte Quelle beim Anbieter, mit dem Datum, an dem ich sie abgerufen habe. Ohne diesen Beleg lässt sich die Aussage gar nicht erst eintragen. Was der Anbieter sagt und was ich davon halte, stehen getrennt — Tatsache und Meinung werden auf jeder Bewertung sichtbar auseinandergehalten.
Woher die Angaben stammen
- Anbieterunterlagen — Dokumentation, Vertragsbedingungen, Sicherheitsangaben, Auftragsverarbeitungsverträge. Immer mit Link und Abrufdatum.
- Eigene Nutzung — nur dort, wo „Selbst benutzt" steht, mit Angabe des Zeitraums.
- Eigene Bildschirmfotos — unbearbeitet, mit Aufnahmedatum, und immer zu einer konkreten Aussage im Text. Kein Bild zur Zierde.
Was ich nicht weiß, steht als „unklar" da. Das ist ausdrücklich erlaubt und ausdrücklich besser als eine plausible Vermutung: Eine Vermutung über den Serverstandort eines Werkzeugs kann dich deinen Job kosten.
Das Reibungsurteil
Frage 3 bekommt eine von drei Stufen. Sie ist der Grund, warum hier gelegentlich ein gefeiertes Werkzeug schlecht wegkommt und ein langweiliges gut:
- Reibungsarm — Sitzt schon in dem Programm, das du ohnehin offen hast.
- Braucht Umgewöhnung — Derselbe Ablauf, aber du musst dir neue Handgriffe angewöhnen.
- Eigener Ablauf daneben — Ein zweites Fenster, ein zweiter Ort, ein zweiter Arbeitsschritt. Hier sterben die meisten Werkzeuge.
Dazu gehört die Regel aus dem Buch, die ich hier nicht müde werde zu wiederholen: Erst schauen, was in deinem Haus schon freigegeben ist. Dann die Funktionen, die in eurer vorhandenen Software schon eingebaut sind. Erst danach der freie Markt.
Was ausdrücklich nicht geprüft wurde
Damit du weißt, wo diese Bewertungen aufhören:
- Keine Sicherheitsprüfung. Ich teste keine Systeme auf Schwachstellen und verifiziere keine Verschlüsselung. Ich lese, was der Anbieter zusagt, und ordne ein, was diese Zusage für deine Arbeitsinhalte bedeutet.
- Keine Prüfung eurer konkreten Lage. Ob ein Werkzeug bei euch eingesetzt werden darf, hängt an eurem Auftragsverarbeitungsvertrag, eurer Betriebsvereinbarung und eurer Branche. Das kann diese Seite nicht wissen.
- Keine Preisgarantie. Kosten stehen als Größenordnung und Modell da, nicht als tagesaktueller Preis. Preise ändern sich schneller, als eine Seite gepflegt werden kann.
- Kein Vollständigkeitsanspruch. Es fehlen mehr Werkzeuge, als hier stehen. Ich fange bei denen an, die im deutschen Mittelstand tatsächlich auf den Rechnern liegen — nicht bei denen, über die gerade geredet wird.
Wie oft neu geprüft wird
Jede Bewertung trägt ein Prüfdatum, sichtbar oben, nicht im Kleingedruckten. Nach etwa 6 Monaten ohne neue Prüfung erscheint automatisch ein Hinweis, nach einem Jahr eine deutliche Warnung. Beides erscheint von selbst und lässt sich nicht abstellen, ohne tatsächlich neu zu prüfen.
Was sich bei einer Nachprüfung geändert hat, steht mit Datum unten in der Bewertung. Dieser Änderungsverlauf bleibt stehen. Er ist kein Eingeständnis, sondern der einzige Beleg dafür, dass hier überhaupt nachgeprüft wird.
Unabhängigkeit
- Keine bezahlten Bewertungen. Kein Anbieter kann eine Aufnahme, eine Platzierung oder eine Formulierung kaufen. Es gibt dafür keinen Preis und keinen Prozess.
- Affiliate-Links werden gekennzeichnet, deutlich und vor dem Link. Sie ändern nichts an der Bewertung; wo einer steht, hätte ich das Werkzeug auch ohne Provision genau so eingeordnet.
- Interessenkonflikt. Ich führe mit skillbyte ein Unternehmen, das KI-Systeme baut — unter anderem in der Gattung Wissensassistent. Wo eine Bewertung eine Kategorie betrifft, in der ich selbst tätig bin, steht das als eigener Satz in der Bewertung. Ohne diesen Satz geht sie nicht online.
Was diese Seite ist — und was nicht
Alle Angaben geben den Recherchestand zum jeweils angegebenen Prüfdatum wieder. Sie sind eine Momentaufnahme und keine Rechts- oder Datenschutzberatung. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch deine eigene IT, deinen Datenschutzbeauftragten oder deinen Betriebsrat.
Das heißt ausdrücklich nicht: im Zweifel lieber lassen. Wo ein Werkzeug in deinem Haus freigegeben ist, sagen wir das genauso deutlich wie die Grenzen. Es heißt nur: Die Entscheidung über eure Lage fällt bei euch, nicht hier.
Genannte Produkt- und Firmennamen sowie Logos gehören den jeweiligen Rechteinhabern und werden nur zur Bezeichnung des Produkts verwendet. Aus der Nennung folgt keine Verbindung zum Anbieter und keine Empfehlung durch ihn.
Etwas stimmt nicht? Sag Bescheid
Wenn du eine Angabe für falsch oder veraltet hältst — als Leser oder als Anbieter des Werkzeugs —, reicht eine formlose E-Mail an masiar@ighani.de. Hilfreich sind der Name der Bewertung, die beanstandete Stelle und, wenn vorhanden, ein Link auf die Quelle, die es besser weiß.
Was ich damit mache: Belegte Richtigstellungen übernehme ich und vermerke sie mit Datum im Änderungsverlauf. Wo sich eine Angabe nicht klären lässt, wird sie auf „unklar" gesetzt, statt sie stehen zu lassen. Meinungen bleiben Meinungen — die korrigiere ich nicht auf Zuruf, aber ich kennzeichne sie als solche.
Das Verzeichnis selbst ist noch in Arbeit
Diese Seite steht zuerst, weil das Verfahren vor der ersten Bewertung stehen muss. Die ersten Werkzeuge sind in Prüfung — den Anfang machen die, die im Mittelstand ohnehin schon auf den Rechnern liegen.